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Strafgesetz

Verfasst: 09.11.2009, 12:13
von B.t.B.
Da das Strafgesetz meist ein ganz eigenes Kapitel ist, haben wir es separat behandelt und auch hier versucht, etwas zu schaffen, was näher an der Zeit ist.
Vom Ahnden und Richten

So du handelst zuwider den Verboten, sei gewiss, dass man über dich richten werde.
Der Satz könnte evtl. auch noch unter den Verboten selbst eingefügt werden

Zum Klagen
So eine Missetat angezeigt wurde, soll die betroffene Obrigkeit selbst oder durch ihren Advocatus Klage erheben. Dies hat in schriftlicher Form zu erfolgen, wobei Zeit und Ort der Missetat ebenso anzuführen sind wie allfällige Namen all jener, die zugegen waren. Gleichsam sei der Missetäter von der Klage zu unterrichten, auf dass er sich einen Advocatus suchen möge, so er sich von einem vertreten lassen will.

Zum Gericht
Ist die Klage eingereicht, so tritt das Gericht zusammen. Der vom Regenten bestellte Richter kann sich zu diesem Zwecke der Schöffen bedienen. Vor dem Gericht zu erscheinen haben Kläger und Beklagter nebst, so gegeben, deren Advocati. Eine jede Partei kann bis zu zwei Zeugen benennen, um ihrer Aussage Nachdruck zu verleihen, für das Erscheinen der Zeugen vor Gericht hat die jeweilige Partei selbst Sorge zu tragen.
Den Vorsitz führt der Richter oder der von ihm bestellte Schöffe, jenen steht es frei, aus der mit der Klage eingereichten Liste weitere Zeugen aufzurufen, so dies zur Findung eines Urteils nötig ist.

Zum Urteil
Dieses wird vom Richter gesprochen. Sowohl ihm als auch den Schöffen sei auferlegt, beim Fällen des Urteils alle geltenden Gesetze in der ihnen gegebenen Hierarchie, zuvorderst aber den vom Kaiser erlassenen Richtervertrag zu beachten.


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Bis hierher als Gesetzestext, der Rest kann rein theoretisch als Gerichtsrichtlinie in den Gerichtsschreibkammern hängen
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Richtlinien für's Gericht

-Beweise
Geschriebene Notizen oder Skizzen sind nur dann anzuerkennen, wenn es sich um tatsächliche Aufzeichnungen handelt. (Aufzeichungen aus Handelskontoren, Buchführung von Institutionen o.ä.)
-Der Ruf
Betrachte das bisherige Leben sowohl von Beklagtem, als auch von Kläger und Zeugen, und ermesse danach ihre Glaubwürdigkeit.
-Unwissenheit
Lasse Nachsicht walten gegenüber denen, die noch nicht lang genug in des Kaisers Reich verweilen, um die Gepflogenheiten hier zu kennen. Jedoch sollten allenfalls zwei Wochen reichen, um sich damit vertraut zu machen.
-Prozessführung
Ists keines der Verbote des Lehens, gegen welches verstoßen wurde, können Schöffen den Prozess führen und das Urteil zur Prüfung und Verkündung dem Richter vorlegen.
-Schöffen
Aus jedem Ort mag einer ausgewählt werden. Sie können aufgefordert werden, einem Prozess beizusitzen oder einen selbst zu führen. Jedoch sollte kein Schöffe einen Prozess, der seinen Ort betrifft, führen.
-Urteile
Beachte den kaiserlichen Richtervertrag!
Ist das Vergehen eines wider die Kirche gewesen, so lass zur Festlegung der Strafe einen Vertreter der Kirche eine Empfehlung aussprechen.
Lautet das Urteil anders als auf Gefängnis, Geldstrafe, Tod oder Freispruch, so erhebe zusätzlich einen formellen Taler Strafe, um den kaiserlichen Behörden den Abschluss des Prozesses mitzuteilen.
Weigert der Beklagte sich vor Gericht zu erscheinen oder sich dort vertreten zu lassen, so deutet dies auf mangelende Reue hin und kann dementsprechend strafverschärfend wirken.
Weigert der Überführte sich, eine andere Strafe als Gefängnis, Geldstrafe, Freispruch oder Tod zu akzeptieren, so ist das als Missachtung des Urteils und somit ebenfalls strafverschärfend zu werten.

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Sollte eigentlich verständlich sein. Falls nicht, kann man ja noch Spielererklärungen ins Richterbüro klatschen, so á la:
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-Screenshots nur dann akzeptieren, wenn solche Aufzeichnungen realistisch wären. Also keine Raubscreens, Inventarscreens nur bei offiziellen Händlern etc.
- Beim Ruf beachten, dass nur Charwissen zählt!
-Neulinge in RK milder verurteilen beim ersten Mal
- Wenn möglich RP-Strafen einbauen. Entschädigungen nach Möglichkeit direkt an den Geschädigten/das Dorf/die Provinz gehen lassen.
... usw.

Verfasst: 09.11.2009, 12:13
von Anzeige

Re: Strafgesetz

Verfasst: 16.11.2009, 00:50
von Skalli
Vielleicht sollte man noch hinzufügen, dass etwaige Geldstrafen nicht über das System abgewickelt werden, weil das Geld dann im Nirwana verschwindet.
Vielmehr sollte dem Verurteilten auferlegt werden gekennzeichnete Waren auf dem Markt zu überhöhten Preisen zu erwerben, Grundnahrungsmittel böten sich an.
Das Geld kann direkt der Provinz/Dorfkasse zugeführt werden, oder dem (materiell) Geschädigten, Schmerzensgeld für Körperverletzungen sind ja zum Bleistift etwas unzeitgemäß

Re: Strafgesetz

Verfasst: 16.11.2009, 02:51
von Mandred
Skalli hat geschrieben:Schmerzensgeld für Körperverletzungen sind ja zum Bleistift etwas unzeitgemäß


Hmm och ...

Mir fällt da spontan ein:
Im Piratenkodex wurde jedem Piraten, der seinen rechten Arm verlor, glaub zwei weitere Teile der Beute zugesprochen, für denn linken gabs einen, für n Auge auch was ... keine Ahnung wie viel, aber es gab da schon sowas wie Schmerzensgeld .. oder Schadensersatz oder wie man das nennen will.

Gut, da ist nicht von blauen Augen die rede, aber naja ...

Re: Strafgesetz

Verfasst: 16.11.2009, 06:19
von sefira
Ich denke, auch was die Form der Abwicklung angeht, muss man halt immer erst schauen, was für einen Spieler man auf der Anklagebank hat. Bei einem RPler in einem RP-Prozess wird das kein Problem sein, das ganze an die Provinz/das Dorf fließen zu lassen, bei 'nem reinen Klicker, der nicht Muh oder Mah im Prozess sagt, wird's 'ne Nirvana-STrafe, würde ich sagen.
Ich editiers mal rein, das mit dem Geschädigten is ja schon drin, ich ergänz die anderen Optionen mal

Re: Strafgesetz

Verfasst: 16.11.2009, 15:06
von Mandred
Das denke ich auch .. und ich glaube auch nicht, dass es da zwei meinungen gibt. Also mit den Klickspielern.

Man könnte auch überlegen, eine entweder/oder sache einzuführen, also entweder 100 Taler ans Dorf oder 1000 ins Nirvana (Übertriebenes (?) Beispiel), oder vielleicht auch 100% Strafe ans Dorf oder 110% Strafe ins Nirvana, doch dann würde man die Klickspieler ja zwingen und das muss ja auch nicht sein. Dennoch kann man ihnen sicherlich die Wahl lassen.

Re: Strafgesetz

Verfasst: 16.11.2009, 15:32
von sefira
Ja, im Grunde gefällt mir der Gedanke. Allerdings fürchte ich, könnte das Ärger mit den Gameadmins auslösen. Ich glaub nicht, dass es in ihrem Sinne wäre, wenn man unterschiedlich verurteilt, denn damit wären Klickspieler benachteiligt, und das soll ja nicht sein. Also strafverschärfend dürfte nicht sein.
Wenn, dann strafmildernd, wenn Kooperation besteht, das würde wohl eher gehen, denke ich.

Re: Strafgesetz

Verfasst: 16.11.2009, 19:41
von Sofia
Hm....wann genau werden denn die Taler als Strafe eigentlich abgezogen? Gleich wenn das Urteil gesprochen ist? Oder erst am nächsten Tag? Ich kenn mich da nicht so aus.
Jedenfalls wäre es machbar einfach, jedem Spieler, ob Klicker oder RPler, die, ich nenn es mal Möglichkeit, zu geben, besagte Strafnahrungsmittel der Grafschaft/des Ortes zu kaufen.

Einen oder zwei Tage vor der eigentlichen Verurteilung kann der Schuldige angeschrieben werden, dass er eben für schuldig befunden wurde und seine Strafe soundso viele Taler beträgt. Dazu ist er verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an Strafware zu kaufen.
Wird dies zB innerhalb von zwei Tagen gemacht, kann der Richter den Prozess mit schuldig beenden, die Strafe aber auf null setzen (geht das überhaupt? Zur not eben 1 Taler).
Sollte der Schuldige jedoch nicht kaufen, beendet der Richter den Prozess mit eben festgelegtem Strafsatz und der Schuldige zahlt zwangsläufig...
Natürlich würde dies mehr Arbeit für entsprechende Instituionen geben, aber, wenn es angenommen wird, auch mehr Geld für die Grafschaft/den Ort und weniger Nirvana...

Re: Strafgesetz

Verfasst: 16.11.2009, 20:09
von sefira
Das mit den Strafwaren wird ja oftmals schon praktiziert, wenn es um den Ausgleich bei Sklaverei geht. Aber auch da kommt es eben immer wieder zu Anklagen, weil manche nicht reagieren, wenn sie angeschrieben werden.

Die Strafe selbst wird mit Urteil abgezogen, da müsste dann mindestens der obligatorische Taler stehen - oder eben wenn nötig die zusätzliche Haftstrafe. Natürlich ist das ein Mehraufwand an Kommunikation, aber da wären dann ja auch die Schöffen gefragt, die ja wiederum entlasten könnten.