Gesetze
Verfasst: 09.11.2009, 12:09
Zum Thema Gesetze haben wir versucht, ein Exemplar zu entwickeln, welches einer im 15.Jhdt. lebenden Person nicht wie Hexenwerk erscheinen würde.
Das Wort des (Titel des Regenten) ist Gesetz für jeden, der sich auf seinem Lehen befindet!
Höret seine Worte und Gebote!
Zum Lehen
(Name der Provinz) ist ein aus königlicher Hand erhaltenes Lehen, und steht somit in Treue und Loyalität der Deutschen Krone gegenüber.
Das Lehen wird regiert vom (Titel des Regenten) im Sinne der Krone, mit einem Rat an seiner Seite, bestehend aus elf Mannen oder Weibern.
Aus diesem Rat wählt der (Titel des Lehnsherren) für jedes zu besetzende Amt den Geeignetsten aus.
Jene Elfe haben Sorg' dafür zu tragen, dass ihre Handlungen dem Lehen und damit der Krone zu Ruhm, Ehre und Wohlstand verhelfen, und ihre Entscheidungen zu treffen im Angesichts des wahren Glaubens.
Sollte sich unter jenen Elfen kein Vertreter der Heiligen Aristotelischen Kirche finden, so sei dazu angehalten, aus Elfen Zwölfe zu machen, auf dass niemand handle wider dem Angesicht Christos'.
Zur Kirche
Die einzig anerkannte Kirche in der Provinz (Name der Provinz) ist die Heilige Aristotelische Kirche. Ihre Aufgabe ist es, den wahren Glauben zu verbreiten und für das Seelenheil der Gläubigen Sorge zu tragen.
Zu den Dörfern
Die Dörfer des Lehens sind Teil dessen, und somit in der Pflicht der Treue und Loyalität zum (Titel des Regenten) und zur Krone.
Die Bürger eines jeden Dorfes haben jeden Monat einen aus ihrer Mitte zu wählen, einen Bürgermeister zu benennen, als Statthalter im Namen der (Provinz-)krone.
Recht und Gesetz in einem Dorf obliegt dem Statthalter, darf jedoch den Geboten des Lehens nicht zuwider sein.
Sein Dorf zu schützen, für seine Bürger zu sorgen, den Wohlstand zu mehren und das Leben zu bereichern soll ebenso Aufgab' des Statthalters sein.
Zu den Verboten
Es ist verboten, entgegen den Geboten des Lehens zu handeln.
Es ist verboten, blasphemische Reden wider Gott und seine heilige Kirche zu halten und Häresie zu treiben.
Es ist verboten, zu revoltieren und einen rechtmäßigen Vertreter der Krone, sei's die königliche oder die (gräflich, herzöglich, wie auch immer) von seinem Sitze unter Anwendung von Gewalt zu vertreiben.
Es ist verboten, die Krone oder ihre Vasallen öffentlich zu verunglimpfen oder ihnen ohne die nötige Achtung entgegenzutreten.
Es ist verboten, einem anderen durch Drohungen oder Anwendung von Gewalt seines Hab und Gut's zu berauben, oder es zu versuchen.
Zum Gericht
Hier kommt dann das rein, was wir im Strafgesetz fabrizieren
Zum Schutze
Der Fürst ernennt einen der Ratsherren zu seinem Hauptmann. Dieser steht dem stehenden Heer des Fürsten vor. Ihm beigestellt sind der Oberste Feldrichter und der Marschall, als Verwalter der Heereskasse.
Wenn die Krone zu den Waffen ruft, haben ihre Vasallen dem Ruf ihrem Eid entsprechend zu folgen und Mannen für den Kriegsdienst zu stellen.
Führt der Fürst sein Heer nicht selbst an, so tut dies der Hauptmann an seiner statt. Die Vasallen des Fürsten haben seinen Weisungen dann zu gehorchen als seien es die des Fürsten.